Iryna Kittsteiner - Deutsch kann einfach sein.
AGB:
- Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Sämtliche Kurse sind grundsätzlich für Erwachsene konzipiert. Jugendliche ab 16 Jahren können nach Absprache, mit einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten ebenfalls teilnehmen. Für Jugendliche unter 16 Jahren sind die Kurse nicht geeignet. - Verbindlichkeit und Reservierung eines Kursplatzes
Jede schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der gebuchten Leistungen, soweit nicht innerhalb der Stornofristen schriftlich der Rücktritt von den gebuchten Leistungen erklärt wurde.
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt erst, wenn die gebuchte Leistung voll bezahlt, mindestens zu 50% angezahlt oder eine Übernahmeerklärung der Kosten durch eine dritte Stelle (z.B. Arbeitgeber oder Stipendiengeber) vorgelegt wurde. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Veranstalterkonto, die Vorlage eines quittierten Zahlungsbeleges oder die Kostenübernahmeerklärung. Erst dann gilt der Kursplatz als fest reserviert. - Zahlungszeitpunkt
Die gebuchte Leistung ist in voller Höhe im Voraus spätestens bis zum Beginn ihrer Inanspruchnahme (also der ersten Unterrichtsstunde) zu entrichten. Ist bis zum Beginn des folgenden Tages die Zahlung nicht in voller Höhe erfolgt, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung des Kursplatzes bzw. auf Unterricht, soweit zwischen Schüler/in und Lehrerin nicht explizit eine andere Absprache getroffen wurde. Unabhängig davon bleibt die Zahlungsverpflichtung in voller Höhe bestehen. - Zahlungsart
Die Zahlung ist per Banküberweisung oder PayPal zu leisten. - Stornierungsfrist
Die ordentliche Kündigung einer Unterrichtseinheit durch den Teilnehmer ist grundsätzlich zweimal pro Kurs bis 24 Stunden vor deren Beginn möglich. Bei Einzelunterricht kann die Unterrichtseinheit somit zweimal pro Kurs verschoben oder auf die darauffolgende Einheit verlegt werden, wobei sich das Ende des Kurses entsprechend nach hinten verschiebt. Bei Gruppenunterricht ist diese Lösung aufgrund der dadurch entstehenden Beeinträchtigung anderer Gruppenteilnehmer nicht praktikabel. In diesem Fall gilt die Stunde als genommen, wobei der abwesende Gruppenteilnehmer über den Lernstoff informiert und außerdem dazu angehalten wird, den Stoff bis zur nächsten Unterrichtseinheit nachzuarbeiten.
Sollte die Kündigung einer Unterrichtseinheit durch den Teilnehmer dagegen erst innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn dieser Unterrichtseinheit ausgesprochen werden oder über die zweimalige ordentliche Kündigungsmöglichkeit hinaus ein weiteres Mal erfolgen, so gilt die ausfallende Unterrichtseinheit als erteilt und bezahlt. - Verhinderung des Kursteilnehmers
Kann ein Kursteilnehmer nach Kursbeginn aus Gründen, die in seiner Person liegen (z.B. Krankheit oder persönliche Verpflichtungen) an einem Kurs ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren oder die ersatzweise Teilnahme an einem Kurs zu einem späteren Zeitpunkt. - Verhinderung der Lehrerin
Kann eine Unterrichtseinheit aus Gründen, die in der Person der Lehrerin liegen (z.B. Krankheit oder persönliche Verpflichtungen), nicht durchgeführt werden, so vereinbart die Lehrerin mit den Kursteilnehmern einen Ersatztermin oder verlegt den Unterricht in die darauffolgende Einheit, wobei sich das Ende des Kurses entsprechend nach hinten verschiebt. - Lehrstoff
Der unterrichtete Lehrstoff richtet sich nach dem Niveau der Teilnehmer. Das Niveau ermittelt die Lehrerin durch einen Einstufungstest. - Lehrmaterialien
Die kursbegleitenden Lehrmaterialien, welche die Lehrerin den Kursteilnehmern genannt hat, sind von diesen selbst zu besorgen und zu finanzieren. Die Ausgaben für Lehrmaterialien sind in der Kursgebühr nicht enthalten. - Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Georgensgmünd vereinbart, der Geschäftssitz der Lehrerin. Auf die Rechtskräftigkeit der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. - Salvatorische Klausel
Sollten derzeitige oder künftige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Gleiches gilt, falls sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Bestimmung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Lehrerin gewollt hat oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätte.